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8. Dezember 2020
Berlin, Deutschland
Medizintechnik 4.0 Entwicklung - Validierung - Implementierung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einführung

Mit der Anmeldung gelten die folgenden „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ als anerkannt. Dies gilt auch für etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die den Teilnehmern oder Antragstellern (nachfolgend „Vertragspartner“) für bestimmte Veranstaltungen mitgeteilt werden.

1. Anwendung

Bewerbungen für Kooperationsveranstaltungen erfolgen über die Bewerbungsfunktion auf der B2Match-Internetseite. Bewerbungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt; bestimmte Auswahlkriterien für bestimmte Ereignisse bleiben hiervon unberührt. Der Veranstalter bestätigt den Antrag spätestens nach Anmeldeschluss, es sei denn, eine Bestätigung wurde ausgeschlossen. Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung oder mit Ausschluss der Bestätigung zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande. Kann ein Antrag nicht berücksichtigt werden, teilt der Veranstalter dies dem Antragsteller mit.

2. Zahlungsbedingungen bei kostenpflichtigen Veranstaltungen

Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart sind, ist die Zahlung mit Zugang der Rechnung fällig. Sofern in der Rechnung ein anderes Fälligkeitsdatum angegeben ist, gilt dieses Datum. Bei verspäteter Zahlung kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen.

3. Rücktritt und Kündigung

Bei Veranstaltungen kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten, wenn er dies dem Veranstalter spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitteilt. Maßgeblich ist der Eingang der Widerrufserklärung beim Veranstalter. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht rechtzeitig, ist der Vertragspartner verpflichtet, den vollen fälligen Betrag zu zahlen. Die Bereitstellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Absage einer Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, insbesondere wenn die Anmeldungen nicht ausreichen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei (kurzfristiger) Stornierung, auch wenn eine vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer nicht mehr möglich ist.

5. Sprecherwechsel

Sofern die Gesamtorganisation der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Referenten / Dozenten und die Änderung des Zeitplans die Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Erhalt eines Nachlasses auf die fälligen Gebühren. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, in bestimmten Fällen (z. B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und Geschäftsablauf) Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies entbindet den Teilnehmer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

7. Haftung

Die Haftung des Veranstalters, der Eigentümer von Veranstaltungsräumen oder von diesen beschäftigter Personen für Schäden, insbesondere aus Unfällen, Schäden, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters Teil des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

8. Speicherung von Daten

Mit der Anmeldung erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Veranstalter gespeichert und gegebenenfalls in einer Teilnehmerliste veröffentlicht und an Referenten / Dozenten weitergegeben werden. Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung sowie zur Information im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung verwendet.

9. Bildaufnahme

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer an Kooperationsveranstaltungen mit der Aufzeichnung des Bildes ihrer Person im Zusammenhang mit der Veranstaltung sowie mit der Verwendung und Veröffentlichung dieser Bilder zu Zwecken der öffentlichen Berichterstattung über die Kooperationsveranstaltung gemäß einverstanden § 22 des Urheberrechtsgesetzes für Bildende Kunst und Fotografie (KunstUrhG). Der Veranstalter weist hiermit auch darauf hin, dass die Fotos weltweit für die Öffentlichkeit im Internet zugänglich sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte ist daher nicht generell auszuschließen.

10. Uploads

Durch das Hochladen von Dateien auf die Plattform (einschließlich jeglichen Fotomaterials) garantieren die Teilnehmer, die das Material hochladen (Uploader), dass alle Rechte an dem hochgeladenen Material, die für die Veröffentlichung auf weltweit aufrufbaren Websites für einen unbegrenzten Zeitraum erforderlich sind, vom Uploader rechtzeitig und sicher gestellt wurden in eigener Verantwortung. Hierzu zählen insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Marken- und Persönlichkeitsrechte und in diesem Zusammenhang insbesondere Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie die zur Veröffentlichung erforderlichen Verarbeitungsrechte. Der Uploader stellt ferner sicher, dass der Veranstalter nicht verpflichtet ist, den Urheber- / Leistungsschutzrechtsinhaber des hochgeladenen Materials namentlich zu benennen und dass das hochgeladene Material nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Diese oben genannten Garantien sind notwendig, da der Veranstalter hochgeladene Inhalte nicht auf mögliche Rechtsverletzungen überprüft, ohne besondere Hinweise darauf zu erhalten. Durch das Hochladen von Material werden die oben beschriebenen Nutzungsrechte nicht ausschließlich auf den Veranstalter übertragen. Dies beinhaltet nicht die Übertragung dieser Rechte an Dritte. Gegen die Übertragung von Nutzungsrechten erhält der Uploader das Recht, das hochgeladene Material auf der Website zu veröffentlichen. Der Uploader stellt den Veranstalter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, dass das hochgeladene Material seine Rechte verletzt oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Dies gilt auch dann, wenn Ansprüche nicht gegen den Veranstalter, sondern gegen dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Diese Mitteilung umfasst auch den Ersatz von Kosten, die dem Veranstalter oder seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch die Ausübung von Rechten entstehen. Schließlich garantiert der Uploader, dass der hochgeladene Inhalt frei von Viren, Würmern, Trojanern oder anderen Programmen und / oder Daten ist, die die Funktionalität oder die Existenz der Plattform gefährden oder beeinträchtigen können.

11. Einhaltung

Bitte beachten Sie, dass die Annahme dieser Einladung den für Sie geltenden Compliance-Regeln entsprechen muss und möglicherweise eine Genehmigung erfordert. Wenn Sie Beamter im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind, müssen Sie eine Genehmigung Ihres Arbeitgebers oder der dafür zuständigen Stelle einholen. Wenn Sie die Einladung an einen Geschäftspartner weiterleiten, müssen auch die bei Ihrem Geschäftspartner geltenden Compliance-Regeln und Zulassungsvoraussetzungen eingehalten werden. Bitte beachten Sie, dass es Ihnen gesetzlich nicht gestattet ist, Einladungen an einen Vertreter eines anderen Unternehmens weiterzuleiten, um diesen in seinen Geschäftsentscheidungen unangemessen zu beeinflussen. Sofern eine Steuerpflicht besteht, übernehmen wir die auf die Aufforderung laut § 37b EStG entfallende Steuer vollumfänglich. Der Wert der Einladung beträgt null Euro (inklusive Mehrwertsteuer).

12. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

Anmeldung
Geschlossen seit 8. Dezember 2020
Ort
Berlin, Deutschland
Veranstalter
Teilnehmer
Deutschland 175
Italien 1
Dänemark 1
Vereinigtes Königreich 1
Finnland 1
Polen 1
Griechenland 1
Litauen 1
China 1
Norwegen 1
Insgesamt 184
Teilnehmer
Unternehmen 70
Start-up 34
Wissenschaft 34
Sonstige 24
Beratung 14
Regulatorische Institution 4
Anwendung 4
Insgesamt 184